Für wen wir da sind
Die Einrichtungen der Emmausgemeinschaft St. Pölten stehen im Besonderen Personen offen, die sozial benachteiligt und schwer vermittelbar sind. Das sind oft Menschen, die kaum Verwurzelung in familiären Strukturen erfahren haben. Wir bieten Arbeit und Wohnung für Frauen und Männer, die arbeits- und/oder wohnungslos oder aus anderen Gründen in einen psychosozialen Notstand geraten sind, für Langzeitarbeitslose, übertrittsgefährdete Arbeitslose, WiedereinsteigerInnen, Frauen mit Betreuungspflichten, Hilfesuchende mit einer körperlichen und/oder psychischen Behinderung, Haftentlassene, die weder Arbeit noch Quartier besitzen, Personen, die von Straffälligkeit bedroht sind, Alkoholabhängige und Mischsüchtige, Überschuldete, Notstandshilfe- und SozialhilfebezieherInnen, Personen mit psychiatrischem Gutachten (nur Arbeitstherapie), Zuflucht suchende Jugendliche, jugendliche und erwachsene Flüchtlinge aus Kriegsgebieten und AusländerInnen, die politisch verfolgt wurden.
- OBDACHLOSE
- PSYCHISCH BEEINTRÄCHTIGTE
- JUGENDLICHE IN KRISENSITUATIONEN
- MENSCHEN MIT BEHINDERUNG
- LANGZEITARBEITSLOSE
- HAFTENTLASSENE
- ASYLWERBER
- ALKOHOL- UND SUCHTKRANKE
- FRAUEN IN KRISENSITUATIONEN
„Neue Armut“
Zur Sorge um die ursprünglich „klassischen Zielgruppen“ der Emmausgemeinschaft – Obdachlose und Haftentlassene, ergibt sich zunehmend die Notwendigkeit, auf Formen der „neuen Armut“ Antworten zu geben: Menschen, die dem Leistungsdruck am Arbeitmarkt nicht standhalten, aufgrund psychischer Beeinträchtigungen nicht imstande sind, ihr Leben zu meistern, Frauen, die in Abhängigkeitsverhältnisse geraten sind, Jugendliche in Krisensituationen und junge Flüchtlinge, die in ihrer neuen Heimat Österreich ganz auf sich allein gestellt sind…
Aufnahmekriterien Wohnheime und Betriebe
Grundsätzliches Aufnahmekriterium ist neben der Zugehörigkeit der Zielgruppe, die Motivation des Gastes, seine Lebenssituation zu reflektieren, zu bearbeiten und weiter zu entwickeln. Sofern sich unsere Gäste an die Grundsätze Arbeitswilligkeit, Alkoholverzicht, gewaltfreie Konfliktlösung und Dienst im Sinne der Gemeinschaft halten und außerdem arbeitsfähig sind, stehen ihnen befristetes Arbeitstraining (auf ein Jahr) in den Betrieben, Sozialberatung und -begleitung sowie ein zeitlich begrenzter Wohnplatz zur Verfügung.



