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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Gültigkeit von allgemeinen Geschäftsbedingungen
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Änderungen oder Sonderbedingungen gelten nur dann, wenn sie vom Auftragnehmer und Auftraggeber schriftlich festgelegt und firmenmäßig bestätigt werden.

2. Angebote / Kostenvoranschläge
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen. Unsere Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt. Es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden.

3. Preis
Die Emmausgemeinschaft St. Pölten ist nicht umsatzsteuerpflichtig. Die genannten Preise enthalten daher keine Umsatzsteuer. Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistungen in Teilen erbracht werden. Wir sind berechtigt, die von uns zu erbringende Leistung mangels anderer Vereinbarung nach dem tatsächlichen Anfall und dem uns daraus entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Jede angefangene halbe Arbeitsstunde (einschließlich Wegzeiten) wird als halbe Stunde verrechnet.

4. Zahlungsbedingungen
Sämtliche (auch Teil-) Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug spesenfrei zu bezahlen. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung.

5. Mahn- und Inkassospesen
Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges die uns entstehenden außergerichtlichen Mahn- und Inkassospesen inkl. Anwalts- und Betreibungskosten zu ersetzen.

6. Eigentumsrecht
Die gelieferten Produkte bleiben bis zur restlosen Bezahlung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum der Emmausgemeinschaft St. Pölten. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und Weiterverkauf vor restloser Bezahlung gelten als ausgeschlossen.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz der Emmausgemeinschaft 3100 St. Pölten, Herzogenburger Straße 48-50. Als Gerichtsstand gilt St. Pölten als vereinbart.

8. Lieferung und Transport – Gefahrenübergang
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Teillieferungen sind möglich. Die Verladung und der Versand der Liefergegenstände erfolgen in allen Fällen auf Gefahr des Auftraggebers. Geringfügige und sachlich gerechtfertigte Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Rücktrittsrecht zusteht.

9. Gewährleistung und Schadenersatz
Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.
Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen einschließlich von Mangelfolgeschäden sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für unbewegliche Sachen 6 Monate ab Lieferung.
Schadenersatzansprüche: Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

10. Produkthaftung
Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ im Sinne des Produkthaftungsgesetzes gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

11. Aufrechnung
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen an die Emmausgemeinschaft St. Pölten ist ausgeschlossen.

12. Forderungs-, Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsverbot
Forderungen eines Verbrauchers gegen uns dürfen mangels ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung nicht abgetreten werden. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückbehaltung des gesamten, sondern lediglich eines den voraussichtlichen Kosten einer Ersatzvornahme der Mangelbehebung entsprechenden Teiles des Rechnungsbetrages.

13. Schlussbestimmungen
Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, u. s. w. – mit Ausnahme von Mängelanzeigen – bedürfen zu ihrer Gültigkeit bzw. Rechtswirksamkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN – Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.

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