Spenden steuerlich absetzen

Spenden steuerlich absetzen

Für Spendeneingänge, die steuerlich abgesetzt werden sollen, sind spendenbegünstigte Organisationen verpflichtet, dem Finanzamt Spendername, Spendenbeitrag sowie Geburtsdatum zu melden.

Dazu wird für Spenden ein automatischer Datenaustausch zwischen der empfangenden Organisation und der Finanzverwaltung eingerichtet. Ihr Vorteil: Sie als Steuerpflichtige/r werden entlastet. Der/Die Spender/in muss die betreffenden Sonderausgaben nicht mehr in der Steuererklärung dem Finanzamt bekannt geben, um sie steuerlich geltend zu machen. Die Spenden werden automatisch bei Ihrem Steuerausgleich berücksichtigt.

Dem Finanzministerium bringt diese Vorgehensweise eine enorme Kostenersparnis, da die Kontrollaufgaben nun den Organisationen zufallen.

Für Sie als Spenderin oder Spender der Emmausgemeinschaft St. Pölten heißt das: Wir benötigen für Spendeneingänge, die Sie steuerlich absetzen möchten, Ihren Vor- und Zunamen (wichtig: wie auf Ihrem Meldezettel geschrieben!) sowie Ihr Geburtsdatum, um Sie eindeutig identifizieren zu können (ACHTUNG: Es kann nur EINE Person pro Spende angeführt werden!).
Das ist alles. Diese Daten werden Anfang des Jahres von uns an das Finanzministerium übermittelt und der Ihnen zustehende Betrag beim Jahresausgleich automatisch gut geschrieben.

Spenderinnen und Spender können auch verlangen, dass die Organisation keine Meldung ans Finanzamt vornimmt. In diesem Fall ist die Spende nicht abzugsfähig!
Emmaus-Registriernummer: SO 1120

Wenn Sie diesbezüglich Fragen haben oder Emmaus Ihre Daten bekanntgeben möchten, wenden Sie sich bitte an: verwaltung@emmaus.at