Hinweisgeberschutz
Wir übernehmen Verantwortung
Nach der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (in der Folge kurz: „Richtlinie“) sowie dem Bundesgesetz über das Verfahren und den Schutz bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen (HinweisgeberInnenschutzgesetz – HSchG) soll sichergestellt werden, dass Verstöße gegen EU-Rechtsvorschriften einfach, sicher und vertraulich gemeldet werden können.
Öffentliche und private Organisationen haben zu diesem Zweck ein internes Hinweisgebersystem einzurichten, eingehende Hinweise zu überprüfen und gegebenenfalls die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
Die emmaus tritt jeder Form von Korruption, Betrug und sonstigen Gesetzesverstößen entschieden entgegen. Wertorientiertes, verantwortungsbewusstes Handeln, Integrität nehmen einen hohen Stellenwert bei emmaus ein und sind für uns von grundlegender Bedeutung, darüber hinaus essenziell für die unternehmerische Tätigkeit im sozialen Sektor.
Die Transparenzrichtlinien entwickeln sich rapide weiter. Damit ist ein ethisch einwandfreies Verhalten für den geschäftlichen Erfolg heute wichtiger denn je. Unsere fortlaufenden diesbezüglichen Bemühungen unterstützen wir darum durch strenge Richtlinien und Prozesse, über die wir ethisches Verhalten definieren und überwachen.
Hinweisgeberschutz
Wenn Sie uns auf Verstöße oder Missstände aufmerksam machen möchten, nützen Sie bitte unser internes Hinweisgebersystem unter folgendem Link:
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!