Die Emmausgemeinschaft St. Pölten ist berechtigt, testamentarische Überlassungen und auch Spenden anzunehmen. Die Statuten belegen den gemeinnützigen und mildtätigen Zweck von Emmaus und verpflichten den Verein, sämtliche Gelder und Vermögenswerte ausnahmslos dem Vereinszweck entsprechend zu verwenden.
Ein Testament muss handschriftlich verfasst werden oder bei fremdhändiger Ausfertigung von drei Testamentszeugen (die nicht im Testament bedacht werden) unterschrieben werden. Ein Notar oder Rechtsanwalt hilft bei der korrekten Ausformulierung der Testamentsspende. Eine Dokumentation im Testamentsregister der Notariatskammer gewährleistet, dass das Testament im Ablebensfall nicht verloren geht, bzw. bekannt ist, wer benachrichtigt werden muss.
Mag. Karl Langer
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